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Ambulante Hilfen zur Erziehung gemäß §27 i.V.m. §§27 Abs.2, 30, 31

Aufsuchende und systemische Familienberatung

Die aufsuchende Hilfe dient der vielschichtigen Wahrnehmung der familiären Themen und Schwerpunkte. Somit gelingt den Berater_innen ein schneller Einstieg in die Familiendynamiken ebenso wie ein sofortiges Wirken gemeinsam mit der Familie. Dem liegt die systemische Betrachtungsweise zugrunde, dass die Menschen selbst über die Ressourcen verfügen, um entweder ihre Probleme zu lösen oder sozial akzeptierte Wege finden, sich Unterstützung zu suchen. Den wesentlichen Schwerpunkt bildet die ressourcenorientierte Intervention vor dem Hintergrund psychodynamischen Verstehens.

 

Ziel ist es, zu Veränderungen im jeweiligen familiären Interaktions- und Kommunikationssystem beizutragen, so dass vor allem die Eltern soweit stabilisiert sind, ihre elterliche Verantwortung zu übernehmen. Es gilt auch, konstruktive Formen der Problem- und Konfliktlösung in der Familie zu etablieren und im Alltag fest zu verankern. Die Berater_innen arbeiten häufig mit Co-Berater_innen, die in die Familien noch einmal andere Perspektiven einbringen.

 

Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand dient der Ergänzung und Unterstützung der familiären Erziehung unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, soweit es möglich ist. Den Eltern soll eine Unterstützung in der Erziehung geboten werden und dem Jugendlichen eine Person, die ihm beratend und begleitend zur Seite steht.

Methodisch versucht der Erziehungsbeistand zum Beispiel Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu geben, geeignete Konfliktlösungsstrategien zu erarbeiten, vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern und zu stabilisieren, das Erleben von Gemeinschaftsbeziehungen zu ermöglichen, beim Übergang von Schule und Beruf sowie bei der Verselbstständigung zu begleiten.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII

Diese Hilfeform wird überwiegend in Multiproblemfamilien eingesetzt, mit dem vorrangigen Ziel, die Selbsthilfekräfte der Familie zu aktivieren. Hierbei wird meist aufsuchend gearbeitet.

 

Die Voraussetzung für das Gelingen ist die Motivation der Familie eine Veränderung ihrer Lebenssituation herbeiführen zu wollen und damit einhergehend die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit.

 

Die Kernaufgaben setzen sich wie folgt zusammen:

  • Begleitung und Beratung der Familie in Bezug auf Erziehungsaufgaben
  • Begleitung und Beratung der Familie bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben
  • Bearbeitung von Konflikten und Krisensituationen
  • Anbindung der Familie an ihren Sozialraum.

 

Ambulante Hilfen für junge Volljährige nach §41 SGB VIII i.V.m. §§29, 30, 35 SGB VIII

Bei dieser Form der Hilfe ist der junge Volljährige selbst der Adressat. Er soll bei der Verselbstständigung unterstützt und begleitet sowie in die Lage versetzt werden, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Dabei hat die Mitwirkungsbereitschaft des jungen Volljährigen die oberste Priorität.

 

Die Hilfe verfolgt die gleichen Ansätze ohne die Erziehungsfähigkeit der Eltern hinzuzuziehen. Es sollen zum Beispiel Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung gegeben, geeignete Konfliktlösungsstrategien erarbeitet, vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert und stabilisiert, das Erleben von Gemeinschaftsbeziehungen ermöglicht, beim Übergang von Schule und Beruf sowie bei der Verselbstständigung begleitet werden.

 

Ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach §35a SGB VIII

Das grundlegende Ziel dieses Hilfeangebots ist die Ermöglichung und Verbesserung der Teilhabe eines Kindes/ Jugendlichen am Leben in der Gemeinschaft. Die Hilfe bietet Unterstützung bzw. Ergänzung der familiären Erziehung unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, soweit dies möglich ist. Die Aufgabe des/der Berater_innen besteht darin die Eltern bei Erziehungsthemen zu unterstützen sowie den Kindern/ Jugendlichen beratend und begleitend zur Seite zu stehen. Auch hier versucht der Berater/ die Beraterin zum Beispiel Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu geben, geeignete Konfliktlösungsstrategien zu erarbeiten, vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern und zu stabilisieren, das Erleben von Gemeinschaftsbeziehungen zu ermöglichen, beim Übergang von Schule und Beruf sowie bei der Verselbstständigung zu begleiten.